Teilnahmebedingungen für das OTTO Affiliate-Programm
Die folgenden Bestimmungen gelten bei der Teilnahme an dem OTTO-Affiliate-Programm. Über dieses Affiliate-Programm haben Sie die Möglichkeit, Werbung von der OTTO (GmbH & Co KG) (nachfolgend “OTTO” genannt) auf Ihrer Website (nachfolgend „Partner-Website“) zu präsentieren und dadurch Werbeeinnahmen zu erzielen. Dies erfolgt über die Einrichtung von Links von der Partner-Website zu der OTTO-Website www.otto.de. Der Vertrag kommt zwischen Ihnen und OTTO, Werner-OTTO-Straße 1-7, 22179 Hamburg zustande.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Für Ihre Website wird OTTO Ihnen über diese Plattform eine Auswahl von Grafik- und Textlinks (nachfolgend “Links”) zur vertragsspezifischen Verwendung zur Verfügung stellen. Ausschließlich diese Links dürfen Sie entsprechend der nachfolgenden Regelungen auf Ihrer Website einbauen.
(2) Die Links dienen der Identifikation Ihrer Website in unserem Partner-Netzwerk und stellen die Verbindung von ihrer Website zu unserer Website her. Ausschließlich durch diese Links darf eine Verbindung auf unsere Website hergestellt werden. Die Links können auf verschiedene Bereiche der OTTO-Website verweisen.
(3) Im Affiliate-Programm arbeitet OTTO mit dem eigens entwickelten System der dynamischen Attribution. Dieses Modell weist jedem angeklickten Werbemittel, das im Bestellprozess des Kunden eine Rolle gespielt hat, einen Wirkungsanteil zu. Jedem Publisher, der an einer Bestellung beteiligt war, wird dadurch ein Umsatzanteil zugesprochen. Die Zuteilung des Umsatzes und die Berechnung der Werbevergütung an einer von OTTO bestätigten Bestellung erfolgt nach Berechnung unterschiedlicher Attributionswerte. Eine Bestellung wird von OTTO dann bestätigt, wenn diese nicht retourniert oder storniert wird, vom Kunden bezahlt ist und keiner der Ausschlüsse von Werbevergütungen in §3 (2) greift.
§ 2 Ausschlüsse
(1) Zur Teilnahme am OTTO-Affiliate-Programm müssen Sie mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.
(2) Premium Partner von OTTO können nicht am OTTO-Affiliate-Programm teilnehmen.
(3) Partner-Websites, die ein Banner- und/oder Meta-Netzwerken betreiben, können nicht am OTTO-Affiliate-Programm teilnehmen.
(4) Partner-Websites, die ein Rückvergütungssystem mit einer monatlichen oder jährlichen Gebühr betreiben, können nicht am OTTO-Affiliate-Programm teilnehmen.
(5) Partner-Websites, die ein Bonus oder Cashback-Programm betreiben, können nicht am OTTO-Affiliate-Programm teilnehmen, sofern sie kein Bestandteil der Closed Group sind.
(6) Partner-Websites, die ein Gutscheinportal betreiben, können nicht am OTTO-Affiliate-Programm teilnehmen, sofern sie kein Bestandteil der Closed Group sind.
(7) Ausnahmen von den vorgenannten Ausschlüssen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch den Bereich Online Marketing (MA-CS-OM) von OTTO.
§ 3 Berechnung Ihrer Werbeeinnahmen
(1) Für die Berechnung der Werbevergütung zählen ausschließlich Einnahmen von OTTO auf Grund von Verkäufen von OTTO-Produkten an Kunden, die vor dem Kauf über einen der Links auf Ihrer Website unsere Website angewählt haben. Solche Verkäufe werden für die Berechnung Ihrer Werbevergütung berücksichtigt, sofern der Verkauf, die Lieferung und die vollständige Bezahlung der Ware abgeschlossen sind, abzüglich der Retouren, Umsatzsteuer und Gutschriften. Wir behalten uns vor die ausgezahlte Werbevergütung bei Voll- und Teilretouren ggf. zurück zu fordern. Es wird nur eine Bestellung pro Session vergütet.
(2) Folgende Bestellungen werden bei der Berechnung der Werbeeinnahmen nicht vergütet:
- Bestellungen von Mitarbeitern und Kunden der OTTO-Gruppe, die von OTTO einen monetären Vorteil auf Ihre Bestellungen gewährt bekommen.
- Einnahmen anderer Konzerngesellschaften auch im Ausland der OTTO Group
- Bestellungen von Geschenk- und Warengutscheinen
- Gewerbliche Bestellungen
- Bestellungen über OTTO Market Kooperationspartner
- Warenkörbe mit einem Nettobestellwert unter 15 Euro
OTTO behält sich das Recht vor, weitere Arten von Bestellungen mit einer Frist von 14 Tagen per Ankündigung als E-Mail oder Nachricht im Netzwerk von der Vergütung auszuschließen.
(3) Werbevergütung
OTTO nutzt für die Werbevergütung von vermittelten Bestellungen auf der OTTO-Website das Basket-Tracking. Die zugesprochene Werbevergütung richtet sich nach den verkauften Produkten bzw. Produktgruppen und der Segmentierung Ihrer Partner-Website im Partner-Netzwerk.
Es gelten die jeweils auf der Plattform ausgewiesenen Vergütungssätze, sofern keine davon abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind.
Manuelle Nachbuchungen der Werbevergütung im Falle von nicht getrackten Bestellungen im Partner-Netzwerk (Nachprovisionierung) sind im OTTO-Affiliate-Programm nicht möglich, es sei denn es handelt sich um einen durch die OTTO-Systeme verursachten technischen Tracking-Ausfall. Ein technischer Tracking-Ausfall muss sowohl vom Partner-Netzwerk als auch von OTTO bestätigt werden. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Sie erhalten ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares und jederzeit widerrufliches Recht, auf die OTTO-Website über vereinbarungsgemäße Links zuzugreifen. Ausschließlich in Verbindung mit solchen Links haben Sie zudem das Recht, das OTTO-Logo und andere bereitgestellte Materialien zum Zwecke der Werbung für die OTTO-Website zu verwenden. Dieses Recht gilt nur zum Zwecke der Herstellung von Links zwischen Ihrer, im Netzwerk angegebenen Website(s) und der OTTO-Website, die Ihren Nutzern den Erwerb von OTTO Produkten ermöglichen. Sie dürfen die lizenzierten Materialien in keiner Weise überarbeiten oder verändern. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Vereinbarungen berechtigt OTTO zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
(2) Die Rechte nach § 4 (1) erlöschen mit dem Wirksamwerden einer Kündigung dieser Vereinbarung und Sie verpflichten sich die eingesetzten Links auf Ihrer Website unmittelbar und vollständig zu entfernen.
§ 5 Programm-Regeln
(1) Sie sind vollständig verantwortlich für die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege Ihrer Website und für alle Materialien, die auf Ihrer Website erscheinen. Diese Verantwortlichkeit bezieht sich insbesondere auf den technischen Betrieb Ihrer Seite und die erforderlichen technischen Systeme. Insbesondere garantieren Sie, dass Ihre Website frei von Pornographie, Gewaltdarstellungen (Sexuelle Gewalt, Tötung von Menschen oder Tieren), diskriminierenden Darstellungen von Personen, Beleidigungen, extremistischen, radikalpolitischen oder jugendgefährdenden Inhalten, Verharmlosungen oder Verherrlichung von Drogen und Waffen und einem nicht adäquaten Sprachgebrauch (sexualisierte Sprache, derber Sprachgebrauch, Gotteslästerung, etc.) ist und keine Verlinkung zu anderen Websites mit solchen Inhalten herstellt.
(2) Solange Sie die von OTTO zur Verfügung gestellten Links verwenden, werden Sie die Informationen und Links im Zusammenhang mit OTTO-Produkten regelmäßig erneuern, und die veralteten Links und Inhalte löschen, soweit diese nicht von OTTO dynamisch gepflegt oder geändert werden. Sie halten die OTTO-Links und Inhalte ständig aktuell und sind verpflichtet, Ihre Website mindestens einmal wöchentlich auf mögliche Änderungen der Informationen und Links zu überprüfen. Anweisungen von OTTO zum Einbau von Links sind hinsichtlich der technischen Einrichtung und Pflege unbedingt zu beachten. Zur Sicherung einer genauen Abrechnung verwenden Sie nur die Links, die OTTO Ihnen zur Verfügung stellt.
(3) Sie dürfen die OTTO-Links nur auf der Website platzieren, deren Adresse (URL) Sie im Rahmen dieser Anmeldung angegeben haben und deren Domaininhaber Sie sind. Ausnahmen hiervon (bspw. Influencer-Netzwerke) sind bei der Anmeldung mitzuteilen und nur nach ausdrücklicher Genehmigung von OTTO zulässig. Besitzen Sie mehrere URLs, auf denen Sie OTTO-Links integrieren, sind Sie verpflichtet, diese bei der Anmeldung zum OTTO-Affiliate-Programm anzugeben. Diese Verpflichtung gilt ebenso für von Ihnen betriebene Social Media Accounts (z.B. auf Facebook, Instagram, Twitter oder Snapchat) oder Websites, die nach der Anmeldung hinzukommen. Im Falle einer Änderung der Domain Ihrer Website, einer Änderung der inhaltlichen Ausrichtung der Webseite oder des gewerblichen Gegenstandes Ihrer Webseite werden Sie OTTO einen Monat im Voraus informieren. Die Fortsetzung der Schaltung von Links ist unter der neuen Domain zulässig, solange OTTO dieser Verwendung nicht widerspricht. Dasselbe gilt im Falle einer Änderung der inhaltlichen Ausrichtung oder des gewerblichen Gegenstandes Ihrer Website.
(4) Sie betreiben Ihre Website/Ihren Social Media Account selbständig und sind für die Inhalte im Sinne des § 7 TMG selbst verantwortlich und beachten die Vorschriften und Verpflichtungen der §§ 11 ff. TMG (insbesondere sind Sie allein verantwortlich für die Beachtung der einschlägigen Vorschriften des TMG bezüglich der Speicherung von Cookies), und des BDSG und werden OTTO von sämtlichen Ansprüchen freihalten, die OTTO durch eine von Ihnen verschuldete Verletzung der Datenschutzgesetze entstehen.
(5) Sie sind nicht berechtigt Angebote im Namen von OTTO zu erstellen oder anzunehmen oder OTTO zu vertreten. Ferner sind Sie nicht berechtigt Produkte von OTTO im Namen von OTTO und/ oder im eigenen Namen an Endkunden zu versenden. Sie sind an der Abwicklung der Kaufverträge zwischen OTTO und den Endkunden von OTTO nicht beteiligt. Sie handeln nicht als Handelsvertreter oder Kommissionär von OTTO. Sie stellen sicher, dass durch die Gestaltung Ihrer Website kein solcher Eindruck entsteht. Sie werden keine Angaben gegenüber Dritten machen, durch die ein solcher Eindruck entstehen kann.
(6) Sie richten Ihre Website nicht in einer Weise ein, die Verwechslungsgefahr mit der OTTO-Website hervorruft oder den Eindruck erweckt, dass Ihre Website die OTTO-Website oder ein Teil der OTTO-Website ist. Sie werden auf Ihrer Website keine Materialien von OTTO verwenden, die Sie nicht hierfür mit Erlaubnis des Bereichs Online Marketing (MA-CS-OM) von OTTO erhalten. Ihr Domain-Name und der Meta-Text Ihrer Website wird nicht die Wörter “OTTO” oder “OTTO.de” enthalten.
Sie werden keine unlautere Werbung betreiben, insbesondere ist eine Nennung von nicht vorhandenen, abgelaufenen oder nicht freigegebenen Angeboten, Aktionen und Gutscheinen von OTTO nicht zulässig. Darunter fällt u.a. auch, dass der Meta-Text Ihrer Webseite keine OTTO-Angebote enthalten darf, die nicht vorhanden, abgelaufen oder nicht freigegeben sind. Sie werden keine sonstigen Werbematerialien direkt oder indirekt verbreiten, die sich auf OTTO beziehen, ohne dem Bereich Online Marketing (MA-CS-OM) von OTTO dieses Material vorgelegt und ein schriftliches Einverständnis erhalten zu haben. Vorgenannte Genehmigung ist insbesondere dann einzuholen, wenn Sie Werbung auf einer Website eines Dritten oder in anderen Medien für Ihre eigene Website unter Verwendung der o.g. Materialien oder durch Bezugnahme auf OTTO betreiben wollen. In jedem Fall müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Website oder Werbung durch die Verwendung der o.g. Werbemittel oder des Namens OTTO, nicht als Website von OTTO oder als von OTTO geschaltete Werbung wahrgenommen wird.
(7) Bei einer Bewerbung Ihrer Website auf Werbeflächen in Suchmaschinen oder Sponsored Links, bezahlten Anzeigenschaltungen, Keywordadvertising, Keywordtargeting (wie z.B. GoogleAds inkl. Google Shopping Ads usw.) bei Anbietern (wie z.B. Google, Yahoo, Facebook usw.) ist zu beachten:
Direkte Weiterleitungen auf die OTTO-Website sind nicht gestattet. Die Wörter “OTTO” und “otto.de” oder Vertipper dieser Wörter dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung von dem Bereich Online Marketing (MA-CS-OM) von OTTO und unter der Voraussetzung verwendet werden, dass Sie nicht die OTTO-Website, sondern Ihre eigene Webseite bewerben. Sollte die Genehmigung von dem Bereich Online Marketing (MA-CS-OM) von OTTO vorliegen, so dürfen die Wörter „OTTO“ und „otto.de“ nur im Anzeigentext, jedoch nicht in der Überschrift der Anzeige verwendet werden.
Sie dürfen nur die Adresse (URL) als sichtbare URL in der Anzeige verwenden, die Sie im Rahmen Ihrer Anmeldung angegeben haben. Im Falle der Änderung der Domain siehe § 5 (3). Liegt Ihnen keine explizite Genehmigung zur Nutzung der Wörter „OTTO“ und „otto.de“ vor, sind Sie verpflichtet eine Auslieferung von Suchmaschinenwerbung oder Sponsored Links zu unterbinden, bspw. indem Sie diese beim Anbieter negativ einbuchen.
(8) Sie sind nicht berechtigt, in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter Angebote im Namen von OTTO zu erstellen oder anzunehmen oder OTTO zu vertreten. Des Weiteren ist es nicht gestattet in solchen Plattformen jegliche Form von Anzeigenschaltung vorzunehmen, die direkt auf die OTTO Website verlinkt – weder als reine Textform noch in Verbindung mit dem OTTO Logo.
(9) Social Media Posts sowie redaktionelle Beiträge, bspw. Blogposts, die OTTO-Links enthalten, müssen als bezahlte Werbung gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss klar und unmissverständlich in deutscher Sprache (z.B. „Anzeige“, „Werbung“) und deutlich von weiteren Hinweisen getrennt, z.B. am Anfang eines Beitrages, erfolgen.
(10) Emails mit Werbung für OTTO dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung von dem Bereich Online Marketing (MA-CS-OM) von OTTO versendet werden. Liegt diese vor, sind Sie verpflichtet die Entwürfe der Werbe-Emails dem Bereich Online Marketing (MA-CS-OM) von OTTO zur schriftlichen Freigabe vorzulegen. Die Werbe-Emails oder Newsletter senden Sie nur an Empfänger, die nachweislich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch das Double-Opt-In-Verfahren (DOI) dem Empfang von Werbe-Emails zugestimmt haben. Sollte OTTO aufgrund der werblichen Darstellung in einem Newsletter oder einer Werbe-Mail von Dritten in Anspruch genommen werden, werden Sie OTTO von sämtlichen Ansprüchen Dritter und von sämtlichen Kosten, die OTTO durch die Abwehr solcher Ansprüche entstehen, auf erstes Anfordern freistellen.
(11) Die für ein Partnersegment zur Verfügung gestellten oder erlaubten Werbemittel dürfen nicht auf ein anderes Partnersegment übertragen bzw. verwendet werden.
(12) Die automatisierte Umwandlung von Wörtern in Nachrichtentexten oder Blogartikeln in Trackinglinks des OTTO Affiliate-Programms bedarf ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch den Bereich Online Marketing (MA-CS-OM) von OTTO. OTTO wird nach seinem Ermessen hierbei die gewünschten Umfelder definieren bzw. Ausschlüsse vornehmen. Sie werden sicherstellen, dass der Link ausschließlich in Verbindung mit Shopping- und Lifestyle-Beiträgen eingesetzt wird.
(13) Die Nutzung von OTTO Partnerlinks in Toolbars, sowohl Affiliate-eigene als auch Toolbars von Dritten, in die sich der Partner einbucht / mit denen die Partner-Website kooperiert, ist nicht gestattet. Des Weiteren ist jegliche Veränderung von Browsern in Form von Plug-Ins oder Software untersagt, welche einen User, der sich bereits auf der OTTO-Website befindet, zu einer Partner-Website wegleiten bzw. einen Affiliate-Cookie setzen sollen. Als Beispiel seien Overlays genannt, welche sich über die OTTO-Website legen und so den Anschein erwecken ein Teil der OTTO Website zu sein. Jegliche andere Nutzung von Plug-Ins oder Tools, welcher Art auch immer, ist mit OTTO abzustimmen, bevor diese Form der Bewerbung eingesetzt wird. Auch bestehende Partner-Websites, welche aktuell eine ähnliche Form der Bewerbung nutzen, müssen diese unverzüglich melden und sich die weitere Bewerbung über diese Formen genehmigen lassen. Im Falle einer Zuwiderhandlung werden anhand des Partnerlinks die betroffenen Partner-Websites aus dem OTTO Affiliate-Programm entfernt und es besteht kein Anspruch auf Werbevergütungen, welche auf diese Weise generiert wurden.
(14) Das Erzeugen von OTTO-Cookies ist ausschließlich dann erlaubt, wenn ein OTTO-Werbemittel eingesetzt wird, dieses sichtbar ist und der Erzeugung des Cookies ein bewusstes Anklicken durch einen Nutzer vorausgeht. Untersagt ist Ihnen die unsichtbare Einbindung des OTTO-Internetshops, um ein Cookie beim Nutzer zu erzeugen. Generell ist Ihnen untersagt iFrames, Pop-Ups, Pop-Under und Layer-Werbemittel einzusetzen, die ein OTTO-Werbemittel oder den OTTO-Internetshop laden und ein Cookie beim Nutzer ohne dessen Mitwirkung setzen. Des Weiteren ist das Einbuchen in sogenannte Adware Netzwerke (z.B. Zango/Hotbar) untersagt. Bestellungen, die aufgrund eines elektronischen Hinweises (Browserplugin, Adware etc.) an User, dass noch Bonuspunkte oder sonstige Zusatzvergütungen bzw. Gratifikationen „mitgenommen“ werden können, generiert werden, werden nicht geduldet und so zu Stande gekommene Werbevergütungen werden storniert. Es werden ausschließlich Bestellungen vergütet, die einen begründeten, aus einer regulären Marketingmaßnahme auf Ihrer Webseite/ Werbefläche resultierenden, Ursprung haben. Postview-Tracking ist untersagt, soweit von dem Bereich Online Marketing (MA-CS-OM) von OTTO keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zum Einsatz dieser Methode erteilt worden ist. Sollte eine schriftliche Zustimmung von dem Bereich Online Marketing (MA-CS-OM) von OTTO vorliegen, gilt, dass für die Postview-Auslieferung maximal ein Cookie gesetzt werden darf.
(15) Der Einsatz von sogenannten „Forced Klicks“ (Klickzwangprinzip) ist ebenfalls untersagt.
(16) Das Crawlen der OTTO-Website ist untersagt.
(17) Sollte OTTO aufgrund von Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen oder aufgrund von Umständen, die im Zusammenhang mit der von Ihnen zu verantwortenden Einrichtung, dem Betrieb oder der Pflege sowie dem Inhalt Ihrer Seite oder sonstigen Werbemaßnahmen von Dritten in Anspruch genommen werden, werden Sie OTTO auf erstes Anfordern von den Ansprüchen Dritter sowie von den im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen die Ansprüche Dritter freistellen, sofern es nicht um Ansprüche wegen der von OTTO bereitgestellten Werbemittel oder Produktdaten geht und Sie Ihrer Aktualisierungspflicht gemäß § 5 (2) dieser Teilnahmebedingungen nachgekommen sind. Sie sind außerdem verpflichtet, OTTO bei der Verteidigung gegen solche Ansprüche Dritter durch die Abgabe von Erklärungen, insbesondere eidesstattliche Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen zu unterstützen. Sie unterlassen sämtliche Handlungen, die die Funktionsfähigkeit der Software bzw. des Systems beeinträchtigen (z.B. Mail Bomben, etc.) und haften für alle Schäden, die OTTO durch solche durch Sie verschuldete Handlungen entstehen.
(18) Bei Verstoß gegen die in dieser Vereinbarung genannten Bedingungen wird OTTO das Verhalten anmahnen und Ihren Account bis zur endgültigen Abhilfe ggf. vorläufig deaktivieren. Sollten Sie dem Verstoß innerhalb der von OTTO gesetzten Frist nicht abhelfen, ist OTTO berechtigt, Ihre Teilnahme am OTTO-Affiliate-Programm fristlos zu kündigen. Im Falle eines Ausschlusses werden offene Bestellungen storniert und nicht vergütet. In jedem Fall der Verletzung einer der vorstehenden Bestimmungen dieses § 5 ist OTTO berechtigt eine Vertragsstrafe von Ihnen zu fordern. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von OTTO nach billigem Ermessen bestimmt, deren Höhe vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich insbesondere nach der Art und Natur der betroffenen Verpflichtung, dem Grad des Verschuldens, der Reichweite des Eingriffs etc.
Darüber hinaus bleiben weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, ausdrücklich vorbehalten. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
§ 6 Vertragsänderungen
OTTO behält sich vor, die Regelung und Bestimmung dieser Vereinbarung zu jeder Zeit zu ändern. Sie werden hierzu per E-Mail oder Nachricht im Netzwerk mit einer Frist von 14 Tagen über die Änderung informiert. Wenn eine Modifikation für Sie nicht akzeptabel ist, bleibt Ihnen die Möglichkeit, die Vereinbarung zu kündigen. Ihre weitere Teilnahme am OTTO-Affiliate-Programm, nach Beginn der Geltungsdauer der Änderungen, gilt als Annahme der Änderungen. Auf diese Rechtsfolge werden wir bei Mitteilung der Änderung hinweisen.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Wenn nichts anderes in dieser Vereinbarung vorgesehen oder ein Einverständnis der anderen Partei vorliegt, sind alle Informationen, insbesondere die Regelungen dieser Vereinbarung, geschäftliche und finanzielle Informationen, Kunden und Verkäuferlisten sowie Preis- und Verkaufsinformationen, strikt vertraulich zu behandeln und solche vertraulichen Informationen dürfen von Ihnen weder direkt noch indirekt für eigene wirtschaftliche Zwecke oder für andere Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht im Verhältnis zwischen OTTO und mit OTTO verbundenen Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende dieser Vereinbarung noch für einen Zeitraum von drei (3) Jahren hinaus.
(2) Pressemitteilungen, die Zusammenarbeit aufgrund dieses Vertrages betreffend, sind mit dem Bereich Online Marketing (MA-CS-OM) von OTTO abzustimmen und bedürfen vor der Veröffentlichung der schriftlichen Zustimmung dem Bereich Online Marketing (MA-CS-OM) von OTTO.
(3) Dies gilt nicht, soweit solche Informationen bekannt sind oder für die Allgemeinheit über allgemein zugängliche Quellen, die nicht die Quellen der jeweiligen Partei sind, zugänglich sind. Unabhängig von dieser Regelung ist jede Partei berechtigt, eine Kopie solcher Informationen weiter zu geben, wenn eine entsprechende gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Anordnung besteht, die Weitergabe an Buchhalter, Rechtsanwälte oder andere Verpflichtete auf vertraulicher Basis erfolgt oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Die OTTO-Website wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten von OTTO betrieben. OTTO gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf das OTTO-Affiliate-Programm, OTTO-Produkte und die fehler- und unterbrechungsfreie Nutzbarkeit und Verfügbarkeit der OTTO-Website.
(2) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von OTTO, haftet OTTO nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten auch bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht wurden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel. Bei durch OTTO, den gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von OTTO leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet OTTO nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung von OTTO ausgeschlossen.
§ 9 Datenschutz
(1) Sofern es zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Vertrags kommt, erfolgt diese durch die verarbeitende Partei als datenschutzrechtlich Verantwortlichen nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die verarbeitende Partei hält im Rahmen der Verarbeitung die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere solche aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein. Die Parteien sind ausschließlich dazu berechtigt, die Daten zum Zweck der Erbringung der obliegenden Leistungspflichten zu verarbeiten.
(2) Die Parteien haben ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten zu treffen. Die Parteien setzen zur Verarbeitung der Daten ausschließlich solche Mitarbeiter ein, die auf das Datengeheimnis verpflichtet worden sind.
(3) Sollte eine Partei im Rahmen der Verarbeitung der Daten Subunternehmer einsetzen und werden diese Subunternehmer als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art 28 DSGVO tätig, schließt die Partei mit den Subunternehmern eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Abrede zur Auftragsverarbeitung. Verarbeitet ein Dritter die Daten als datenschutzrechtlich Verantwortlicher, schließt die Partei mit dem Dritten Regelungen zum Datenschutz, die den vorliegenden Regelungen entsprechen. Eine Übermittlung der Daten an Dritte ist nur unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zulässig.
§ 10 Verschiedenes
(1) Für diese Vereinbarung gilt deutsches Recht. Sofern Sie ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg vereinbart. OTTO behält sich das Recht vor, auch an Ihrem Gerichtsstand zu klagen. Diese Vereinbarung ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar; OTTO ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag auf Unternehmen an denen OTTO oder einer seiner Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist zu übertragen bzw. ihnen Rechte aus dem vorliegenden Vertrag abzutreten.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Partner gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss der Vereinbarung diesen Punkt bedacht hätten.
(3) Der Vertrag kommt mit der Annahme Ihres Antrags auf Zulassung zum OTTO-Affiliate-Programm durch OTTO zustande und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 5 Tagen schriftlich ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt bestehen.
(4) Etwaige AGB der Partner-Website werden nicht Bestandteil des Vertrags.
(5) Sie verpflichten sich als Kunde den Verhaltenskodex der OTTO Group (abrufbar unter http://www.ottogroup.com/de/verantwortung/Dokumente/Code-of-Conduct.php) einzuhalten. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Verhaltenskodex der OTTO Group ist OTTO berechtigt, Ihre Teilnahme am Partnerprogramm fristlos zu kündigen.
Stand: 10.05.2021